Seit knapp einem Jahr wird der Entgeltsnachweis (Gehaltszettel) für Bundesbedienstete nicht mehr in Papierform zur Verfügung gestellt, sondern kann oder muss, je nach Betrachtungsweise, über das
Online-Portal „Austria“ gelesen und herunter geladen werden. Das sehen manche Kolleg/innen als erfreuliche Neuerung und bergrüßenswerten Service, manche empfinden die Online-Variante als Nachteil
und wollen wieder den Gehaltszettel ausgedruckter Form. Und einigen ist es einfach egal.
Eure Meinung dazu würde uns interessieren.
Deshalb haben wir im Bildungs- und Diskussionsforum der ÖLI-UG ein neues Thema dazu eröffnet.
Siehe Dienstrechtsskriptum
===>>Rechner
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Pendlerpauschale neu!
· Zusätzlich zur bestehenden Pendlerpauschale
· Bisher erhielten all jene Arbeitnehmer/innen, die keine Lohnsteuer zahlen und damit
nicht pauschalberechtigt waren bis zu € 141,-- als Negativsteuer (Direktförderung)
Zukünftig erhalten Pendler ohne Pauschal-Anspruch bis zu € 290,--.
· Wochen- und Teilzeitpendler werden anspruchsberechtigt
Wer 4-7 / 8-10 / 10+ Mal pro Kalendermonat pendelt, bekommt ein / zwei / drei Drittel der Pauschale.
· Jobticket-Angebot für alle Arbeitnehmer/innen
Bisher war das Jobticket nur für Pendlerpauschalberechtigte möglich.
· Neue Zumutbarkeitsbestimmungen
Zukünftig sollen die zumutbaren Wegzeiten verkürzt und besser auf die tatsächlichen Wegstrecken abgestimmt werden.
Das Finanzministerium wird dazu eine entsprechende Verordnung erlassen. Ein Entfernungsrechner auf der Homepage des BMF wird über die Entfernung und Zumutbarkeit Auskunft geben.